Ein verpflichtender Sachkundenachweis für alle Hundehalterinnen und Hundehalter in Nordrhein-Westfalen – über diese Frage diskutiert der Landtag gerade konkret. Am 21. September 2026 hat der zuständige Ausschuss dazu Sachverständige angehört: Juristinnen, Tierärzte, Hundetrainer, einen Vertreter der Stadt Essen und einen Förderverein für Gebrauchshundewesen. Beschlossen ist damit nichts.
Wer heute in NRW einen Hund hält, braucht nur in bestimmten Fällen einen Sachkundenachweis. Was genau gilt, was die SPD-Fraktion mit ihrem Antrag will und wie die Sachverständigen die Pläne beurteilen – hier sortiert nach geltendem Recht, politischem Vorstoß und den Positionen aus der Anhörung.
Kurz gesagt: NRW verlangt Sachkunde heute nur für große Hunde (§ 11 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10) und für gefährliche Hunde (§ 3). Die SPD-Fraktion fordert einen verbindlichen Sachkundenachweis für alle. Nach der Anhörung am 21. September 2026 ist der Antrag weiter im Verfahren – eine allgemeine Pflicht ist nicht beschlossen, ein Termin dafür steht nicht fest.
Stand 22.09.2026: Anhörung erfolgt – noch keine allgemeine Pflicht beschlossen. Der Ausschuss für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume hat am 21. September 2026 Sachverständige zum SPD-Antrag (Drucksache 18/18084) gehört. Wir aktualisieren diesen Abschnitt, sobald der Landtag weiter entscheidet.
Was in NRW heute schon gilt
Nordrhein-Westfalen regelt die Hundehaltung seit 2002 über das Landeshundegesetz (LHundG NRW). Für die Mehrheit der Halter ist das unauffällig – es gibt aber drei Konstellationen, in denen der Staat Nachweise verlangt.
Große Hunde: die 20/40-Regelung nach § 11
- Als großer Hund gilt ein Hund, der ausgewachsen mindestens 40 cm Widerristhöhe oder mindestens 20 kg Gewicht erreicht.
- Die Haltung ist der zuständigen Behörde von der Halterin oder vom Halter anzuzeigen.
- Gehalten werden darf ein großer Hund nur, wenn Sachkunde und Zuverlässigkeit nachgewiesen sind, der Hund fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet ist und eine Haftpflichtversicherung für ihn besteht.
- Innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile gilt auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen Leinenpflicht.
- Der Sachkundenachweis geht auch über eine Sachkundebescheinigung anerkannter Sachverständiger, anerkannter sachverständiger Stellen oder von der Tierärztekammer benannter Tierärztinnen und Tierärzte.
Hunde bestimmter Rassen nach § 10
Für Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Español, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu – sowie Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden – gelten zusätzliche Pflichten: Kennzeichnung, Haftpflichtversicherung, Zuverlässigkeit und Sachkundenachweis sowie Leinen- und Maulkorbpflicht in öffentlichen Räumen. Die Sachkundebescheinigung dürfen hier ebenfalls anerkannte Sachverständige ausstellen.
Dass diese Rassen in NRW alltäglich sind, zeigt ein Blick in unsere eigenen Beiträge – etwa zur Hundeschau in Dortmund, wo Rottweiler ausgestellt wurden.
Gefährliche Hunde nach § 3
Als gefährlich gelten Hunde der Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier samt Kreuzungen – und zusätzlich Hunde, deren Gefährlichkeit im Einzelfall festgestellt wurde, etwa wenn ein Hund einen Menschen gebissen hat oder ihn in Gefahr drohender Weise angesprungen ist. Im Einzelfall können Behörden Auflagen bis zu Leinen- und Maulkorbzwang verhängen.
Was die SPD-Fraktion fordert
Der Antrag trägt den Titel „Für Tierschutz, Tierheime sowie die Stärkung verantwortungsvoller Hundehalterinnen und -halter: Einen Sachkundenachweis in NRW verbindlich einführen“ (Drucksache 18/18084). Er ordnet keine Prüfungspflicht an, sondern fordert die Landesregierung auf, gemeinsam mit den relevanten Akteuren Konzepte zu entwickeln und dem Landtag einen konkreten Umsetzungsvorschlag vorzulegen.
- Verbindliche Sachkunde für alle Hundehalterinnen und Hundehalter – nicht nur für große oder gelistete Hunde.
- Inhalte: Verhalten und Bedürfnisse des Hundes, Ernährung, Kosten, Erkennen seriöser Züchter, Qualzuchten, illegaler Welpenhandel, rechtliche Pflichten.
- Umsetzung: nach den bisher veröffentlichten Vorstellungen ein etwa zweitägiger Kurs; die SPD-Fraktion nennt Kosten von rund 100 bis 150 Euro.
- Tierheime: Sie sollen Kurse und Prüfungen anbieten können und über die Gebühren eine Einnahmequelle erhalten.
- Erwartete Wirkung: weniger Beißvorfälle, weniger Tierheimabgaben, Eindämmung von Qualzucht und illegalem Welpenhandel.
Was der Antrag nicht ist
Ein Gesetzentwurf ist er nicht. Es gibt keine beschlossene allgemeine Hundeführerscheinpflicht in NRW, keinen Stichtag und keine festgelegte Prüfstelle. Eine Verschärfung speziell für einzelne Rassen ist damit ebenfalls nicht verbunden. Und ob Menschen, die schon seit Jahren einen Hund halten, betroffen wären, regelt der Antrag nicht – die Sachverständigen diskutieren den Nachweis überwiegend als Voraussetzung vor der Anschaffung.
Die Anhörung am 21. September 2026
Im Ausschuss für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume haben sich die geladenen Sachverständigen zum Antrag geäußert – teils zustimmend, teils deutlich skeptisch. Die Bandbreite der Positionen zeigt, wie offen das Verfahren noch ist.
Die Positionen der Sachverständigen
- Dr. Barbara Felde (Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht) begrüßt den Antrag: Häufig sei nicht der Hund das Risiko, sondern fehlende Sachkunde des Menschen. Überforderung führe zu Verhaltensproblemen und im schlimmsten Fall zur Abgabe oder Aussetzung eines Hundes. Sie fordert aber eine Evaluationsklausel – und weist darauf hin, dass die bestehenden Sachkunderegelungen in NRW bislang offenbar nie wissenschaftlich ausgewertet wurden.
- Prof. Dr. Susanne Benöhr-Laqueur (Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW) hält das Anliegen für nachvollziehbar, den Antrag in der vorliegenden Form jedoch für verfassungs-, abgaben- und ordnungsrechtlich bedenklich. Tierschutzargumente trügen kaum, wenn nur Hundehalter erfasst würden – Katzen seien die Hauptlast in den Tierheimen. Prüfungen vorrangig bei Tierschutzvereinen und Tierheimen anzusiedeln, sei ein unverhältnismäßiger Eingriff in das Berufsrecht von Tierärztinnen, Tierärzten und Hundeschulen; Tierheime über Pflichtgebühren zu finanzieren, sei juristisch angreifbare Quersubventionierung. Ihr Rat: ein rechtssicheres Gesetz, „das alle qualifizierten Stellen einbindet“.
- Judith Schönenstein (Tierärztin) betont, Sachkunde werde bisher erst nachträglich geprüft – „nämlich dann, wenn einem Tier Leid zugefügt wurde“. Ein verbindlicher theoretischer Sachkundenachweis vor der Anschaffung sei deshalb sehr sinnvoll. Viele Tierschutzprobleme entstünden nicht aus Gleichgültigkeit, sondern aus fehlendem Wissen, falschen Erwartungen oder einer unüberlegten Anschaffung. Sie plädiert für ein fachlich einheitliches, wissenschaftlich fundiertes Schulungskonzept, das verschiedene qualifizierte Stellen einsetzen können.
- Martin Rütter (Hundetrainer) sagt: „Es fehlt in der Hundehaltung die verpflichtende Sicherstellung der fachlichen Eignung.“ Die Hürden für die Anschaffung seien zu niedrig; Schulung und Prüfung sollten vor der Anschaffung und bei Kauf oder Adoption verlangt werden. Er erwartet weniger Beißvorfälle und eine Eindämmung des illegalen Welpenhandels. Die Einbindung der Tierheime begrüßt er – weist aber darauf hin, dass zusätzliche Personal-, Raum- und Verwaltungskosten gegengerechnet werden müssen.
- Enrico Seeber (Hundetrainer und Hundefachwirt) befürwortet eine allgemeine Sachkundepflicht, weil sie faire und verständliche Anforderungen schaffe. Der Nachweis sollte vor der Anschaffung erworben werden, damit die Kenntnisse schon bei der Kaufentscheidung vorliegen. Die Idee, Tierheime über diese Aufgaben zu finanzieren, lehnt er ausdrücklich ab: „Tierheime dürfen nicht darauf verwiesen werden, notwendige Mittel für ihre Tierschutzarbeit durch immer neue Zusatzaufgaben selbst zu erwirtschaften.“
- Der Förderverein für Gebrauchshundewesen kritisiert, der Antrag erwecke den Eindruck, NRW habe bislang keine ausreichenden Regelungen – dabei gebe es seit 2002 ein Regelungssystem für gefährliche Hunde, bestimmte Rassen und große Hunde. Vor einer neuen Nachweis- und Kontrollpflicht sei darzulegen, welchen zusätzlichen Nutzen sie gegenüber dem bestehenden System bringt.
- Christian Kromberg (Verwaltungsvorstand der Stadt Essen) hält einen Sachkundenachweis grundsätzlich für sinnvoll – Ordnungsamt, Veterinäramt und Tierheim der Stadt sähen das ebenso. Er verweist auf den hohen kommunalen Verwaltungsaufwand: Es müsse geregelt werden, wie kontrolliert wird und was bei fehlenden Nachweisen passiert, und wer die Kosten trägt. Sein Vorschlag: ein Pilotversuch, der anschließend evaluiert wird.
Der Blick nach Niedersachsen: Pflicht seit 2013, Wirkung unklar
Wer wissen will, was ein allgemeiner Hundeführerschein bewirkt, schaut nach Niedersachsen. Dort müssen Erst-Hundehalter seit dem 1. Juli 2013 ihre Sachkunde nachweisen: theoretische Prüfung vor Aufnahme der Hundehaltung, praktische Prüfung innerhalb des ersten Jahres. Wer in den vergangenen zehn Jahren mindestens zwei Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten hat, gilt unter bestimmten Voraussetzungen bereits als sachkundig. Hunde müssen gekennzeichnet und in einem zentralen Hunderegister erfasst werden. Bremen hat zum 1. Juli 2026 eine ähnliche Regelung eingeführt, Berlin kennt einen freiwilligen Hundeführerschein, mit dem sich Teile der Leinenpflicht umgehen lassen. Ein bundesweiter Standard ist der allgemeine Hundeführerschein also nicht.
Der erhoffte Effekt lässt sich aus den niedersächsischen Zahlen allerdings nicht sauber belegen. Bei den behördlich festgestellten Angriffen auf Menschen ging die Zahl nach 2012 (71 Fälle) zunächst nach oben – 2013 waren es 116, 2014 sogar 161 Fälle – und lag danach bei 136 bis 139 Fällen pro Jahr. Diese Statistik erfasst nur einen Ausschnitt, und verändertes Meldeverhalten oder eine gestiegene Hundezahl verzerren das Bild: Ein Beleg für einen deutlichen Rückgang ist sie damit ebenso wenig wie ein Beleg für Wirkungslosigkeit. In einer Landtagsantwort aus 2023 räumte die Landesregierung zusätzlich Datenlücken ein – für fünf Jahre lagen keine Auswertungen zu Hinweisen auf gesteigerte Aggressivität von Hunden vor. Eine 2022 veröffentlichte Übersichtsarbeit über 43 Studien fand Hinweise auf sinkende Beißraten bei Leinenvorschriften, der Kontrolle streunender Hunde und der konsequenten Ahndung von Verstößen. Der Zusammenhang ist also differenzierter, als beide politischen Lager ihn brauchen können.
Was das für dich als Hundehalter bedeutet
- Großer Hund: Anzeige bei der Gemeinde, Sachkunde, Zuverlässigkeit, Mikrochip, Haftpflichtversicherung – und innerorts Leine.
- Rasse nach § 10: zusätzlich Leinen- und Maulkorbpflicht in öffentlichen Räumen sowie Sachkundenachweis.
- Erst anschaffen geplant: Auf ein Gesetz warten musst du nicht, aber lass dich auch nicht von Gerüchten in einen teuren Kurs treiben. Seriöse Vorbereitung heißt Herkunft prüfen, Kosten rechnen, Zeit einplanen – dazu passt unser Beitrag Cooper – ein Rottweiler-Welpe vom Züchter und die ersten acht Wochen mit zwölf Rottweiler-Welpen.
- Veranstaltungen nutzen: Auf Messen bekommst du Fragen zu Sachkunde, Erziehung und Vorsorge direkt beantwortet – Termine sammeln wir in Hundeveranstaltungen in NRW, etwa Mein Hund in Lüdenscheid oder die DüsselDog Days in Düsseldorf.
- Gesundheit und Vorsorge: Unsere Beiträge zu Impfungen, Pfoten und Vorsorge bündeln wir auf der Seite Tiergesundheit.
Tierheime und Tierschutzvereine beraten bei der Vermittlung bereits heute und achten auf passende Vorkenntnisse. Ein verbindlicher Sachkundenachweis würde diese Beratung nicht ersetzen, sondern vorziehen – deshalb betonen mehrere Sachverständige, dass Schulungen und Prüfungen fachlich einheitlich sein müssen.
Wie es weitergeht
Nach der Anhörung berät der Ausschuss weiter und legt dem Landtag eine Beschlussempfehlung vor. Erst danach steht fest, ob aus dem Antrag ein Gesetzentwurf wird – und ob es eine allgemeine Pflicht überhaupt geben wird. Wir halten diesen Beitrag aktuell, statt für jede politische Entwicklung eine neue Seite anzulegen. Stand dieses Textes: 22. September 2026.
Häufige Fragen zum Hundeführerschein in NRW
Die wichtigsten Fragen aus unserer Sicht – kurz beantwortet.
Quellen und weiterführende Links
Nachgelesen bei: Landtag NRW – „Führerschein“ für die Hundehaltung (Bericht zur Anhörung vom 21. September 2026, mit allen Stellungnahmen und dem Antrag 18/18084), KOMMUNAL – Hundeführerschein NRW: Was die Pflicht wirklich bringen soll sowie dem Landeshundegesetz NRW (Justizportal NRW). Die rechtlichen Angaben geben den Stand vom 22. September 2026 wieder und ersetzen keine Rechtsberatung; zuständig für Anzeige und Nachweise ist die Ordnungsbehörde deiner Stadt oder Gemeinde.
Muss ich in NRW jetzt einen Hundeführerschein machen?
Nein. Es gibt aktuell keine allgemeine Hundeführerscheinpflicht in NRW. Die SPD-Fraktion fordert sie, und am 21. September 2026 hat der zuständige Landtagsausschuss dazu Sachverständige angehört. Ein Beschluss liegt nicht vor.
Für welche Hunde brauche ich schon heute einen Sachkundenachweis?
Für große Hunde mit mindestens 40 cm Widerristhöhe oder mindestens 20 kg Gewicht (§ 11 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen wie Rottweiler, Dogo Argentino oder Bullmastiff (§ 10) und für Hunde, deren Gefährlichkeit im Einzelfall festgestellt wurde (§ 3).
Was kostet der Hundeführerschein in NRW?
Eine verbindliche Gebühr gibt es nicht, weil es die Pflicht noch nicht gibt. Nach den bisher veröffentlichten Vorstellungen ist ein etwa zweitägiger Kurs vorgesehen, die SPD-Fraktion nennt rund 100 bis 150 Euro. Das ist ein politischer Plan, keine geltende Gebühr.
Wann kommt der Hundeführerschein in NRW?
Offen. Der Antrag liegt im Ausschuss, einen Zeitplan gibt es nicht. Vor einer Einführung müsste die Landesregierung nach dem Willen der Antragsteller ein Konzept und einen Umsetzungsvorschlag vorlegen.
Gilt die Pflicht auch für Hunde, die ich schon habe?
Das steht nicht fest – der Antrag nennt keinen Stichtag. In der Anhörung ging es überwiegend um einen Nachweis vor der Anschaffung eines Hundes. Wer in Niedersachen vergleichbare Regelungen kennt, weiß: Dort gibt es Übergangsregeln für Menschen, die bereits ununterbrochen einen Hund gehalten haben.
Wo bekomme ich einen Sachkundenachweis, wenn ich einen großen Hund halte?
Die Bescheinigung stellen anerkannte Sachverständige, anerkannte sachverständige Stellen oder von der Tierärztekammer benannte Tierärztinnen und Tierärzte aus. Fragen zur Anerkennung und zur Anzeige beantwortet die Ordnungsbehörde deiner Stadt oder Gemeinde.
KI-Hinweis: Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von KI erstellt.
